«Die ergänzte Strafnorm überbordet!»

    Die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm soll Homo- und Bisexuelle vor Hass und Diskriminierung schützen. Sie kommt am 9. Februar 2020 an die Urne. Für Dr. Markus Erb, Präsident des Vereins Bürger für Bürger, handelt es sich hierbei um ein Misstrauensvotum gegenüber dem Volk. Er warnt vor einer Zensur.

    (Bilder: zVg) Dr. Markus Erb, Präsident des Vereins Bürger für Bürger, setzt sich für eine freie Meinungsäusserung ein. Die Revision ist unnötig, die Kampagne dafür unehrlich.

    National- und Ständerat haben in der Wintersaison 2018 beschlossen, die Rassismus-Strafnorm um den schwammigen Begriff der «sexuellen Orientierung» zu erweitern. Am 9. Februar 2020 wird sich das Volk über die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) abstimmen. Was sind die Hauptgründe des Vereins Bürger für Bürger ein Nein in die Urne zu legen?

    Dr. Markus Erb: Schauen Sie, das ist vorab eine wüste Irreführung, so zu tun, als ob eine Ergänzung des Rassismusartikels zum Schutz Homosexueller etc. notwendig wäre, obwohl das Strafrecht «Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung» längst strafrechtlich verfolgt und bestraft.
    Es ist auch überaus unehrlich zu vertuschen, dass es den Interessenverbänden ja nur darum geht, selber klagen und die Angeschwärzten vor den Richter ziehen zu können; und dies selbst gegen den Willen der Betroffenen. Dies war ihnen bis-her verwehrt. Nicht zu kommunizieren, dass neu selbst generelle, sachliche Meinungsäusserung zur sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt werden sollen, ist selber schon strafwürdig. Es droht Willkür mit Gesinnungsjustiz, weil die schwammigen Regeln offenlassen, was nun wirklich strafbar ist und was nicht. Gewerbetreibenden wird die Vertragsfreiheit genommen, so dass sie nicht mehr selber bestimmen können, mit wem sie sich auf ein Geschäft einlassen wollen.

    Sie sprechen von einer «unverhältnismässigen Einschränkung der Gewissensfreiheit». Wieso?
    Hier haben wir es mit einer Strafnorm zu tun, die jedermann nötigen wird, all die verschiedenen sexuellen Orientierungen zu tolerieren und sich nicht mehr kritisch dazu zu äussern. Gerade heute, wo alle Grenzen aufgeweicht werden und selbst eine Liberalisierung von extremen Tabuzonen wie der Pädophilie nicht mehr undenkbar sind, wirkt ein Diskussionsverbot gesellschaftszersetzend. Ja wo befinden wir uns eigentlich; in einem Land wo «falsche» Meinungen, das offene Wort kriminalisiert werden sollen? Nein! Das haben wir nicht verdient, in die Ecke einer diskriminierenden und Hass predigenden Bevölkerung gestellt zu werden. Übrigens auch der Bundesrat hat von dieser Erweiterung des «Zensurgesetzes» abgeraten.

    Geht es hier nicht um den Schutz einer verletzlichen Gruppe?
    Ist es richtig, eine einzelne Gruppe als besonders verletzlich herauszuheben und sie mehr als andere zu schützen? Gibt es eine Statistik, die eine derartige Bevorzugung recht-fertigen würde? Werden damit nicht automatisch andere Minderheiten – etwa Betagte oder Übergewichtige etc., welche doch viel eher eines besonderen Schutzes verdienten – weniger schützenswert? Das schafft Ungleichheit, Bevorzugte und Benachteiligte. Artikel 8 der Bundesverfassung will doch, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.

    Sie bezeichnen die vom Parlament verabschiedete Vorlage als «schwammig und kontraproduktiv». Erklären Sie das?
    Normalerweise gilt in unserem Strafgesetz der Grundsatz «nullum crimen, nulla poena sine lege» (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz). Das heisst, dass im Gesetz konkret definiert sein muss, was strafbar ist. Hier wurde dieser Grundsatz über Bord geworfen. So entscheidet der Richter aufgrund seiner Gesinnung, ob eine Aus-sage als Hass oder Diskriminierung gelten soll. Die Gefahr von Willkür ist gross. Dies führt zu einer Schere im Kopf, einer unnötigen Selbstzensur, die freies Denken und freie Rede verhindert. Das zerstört das Vertrauen der Bürger untereinander. Wer dem Nachbarn schaden will, kann klagen.

    Ist in unserer freien Schweiz die freie Meinung nicht eine Selbstverständlichkeit?
    Die Meinungsäusserungsfreiheit ist das kostbarste Rechte des freien Menschen in einer funktionierenden Demokratie. Sie kann nur unter den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schranken, durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Die ergänzte Strafnorm überbordet. Sie missachtet die Schranken der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie will jede wissenschaftliche und weltanschauliche Meinungsäusserung zu sexuellen Orientierungen unterbinden; ein sinnloser, unproduktiver Maulkorb.

    Wer steckt Ihre Meinung nach hinter diesem «Zensurgesetz»?
    Eingereicht wurde der Vorstoss im Parlament von Naltionalrat Reynard Mathias (SP). In der Diskussion rund um die Gesetzesänderung fallen Organisationen auf, die den politischen Arm der LGBTI-Bewegung bilden. Diese verfolgen seit Jahren das Ziel einer gesellschaftlichen Veränderung. In den letzten Jahrzehnten sind durch ihre Aktivitäten bereits verschiedene Tabus aufgebrochen worden. In Zeiten, in denen wir uns vermehrt selbst gegen Pädophilie, sei es in Form von Kinderehen oder in kriminellen Kreisen, wehren können müssen, stellt ein Redeverbot eine echte Gefahr dar.

    Was sind die Beweggründe der Absender dieses «Zensurgesetzes»?
    Die Promotoren dieser Gesetzesänderung geben vor, die «LGBTI-Community» vor persönlicher Beleidigung, Ausgrenzung und Diskriminierung schützen zu wollen. Dieser Schutz besteht aber bereits heute.  Neu wurde aber für die LGBTI-Organisationen das Recht geschaffen, den Strafrichter direkt selber anrufen zu können, also ohne persönliche Betroffenheit. Lobbys wie «Pink Cross» werden vermutlich da-von fleissig Gebrauch machen, nicht zuletzt auch, weil sie dann die üppigen Prozessentschädigungen einstreichen können. Neben dem gesellschaftlichen Ziel, die Diskussion über immer schrägere sexuelle Orientierungen zu unterdrücken, sehen wir also auch finanzielle Interessen. Die Revision ist unnötig, die Kampagne dafür unehrlich.

    Was passiert, wenn am 9. Februar das Volk die Ausweitung der AntiRassismus-Strafnorm gutheisst?
    Unsere freie politische Diskussion oder das meinungsbildende Gespräch muss uns er-halten bleiben. Zumal Hass und Diskriminierung in der Schweiz – zum Glück – äusserst verpönt und rechtlich einklagbar sind. Es muss möglich bleiben, dass wir gesellschaftliche Normen erhalten können, die für unser Zusammenleben wichtig sind. Ein Verbot, sich kritisch mit den verschiedenen sexuellen Orientierungen auseinanderzusetzen und sich dazu nicht mehr öffentlich äussern zu dürfen, ist nicht zielführend: Im Gegenteil. Jede Gesinnungsjustiz ist für eine Demokratie brandgefährlich. Und das wollen wir uns doch ersparen.

    Interview:
    Corinne Remund


    Das macht der Verein «Bürger für Bürger»

    «Bürger für Bürger» ruft auch den Bürgern in Erinnerung, dass sie in der republikanischfreiheitlichen Demokratie der Schweiz nicht nur Konsumenten, sondern handelnde Akteure sind, welche die Zukunft von Staat und Gesellschaft mitgestalten und anstehende Probleme inner- oder ausserhalb von Organisationen anpacken müssen. Die Lösung von Problemen darf nicht Regierung oder Parteien überlassen werden. «Bürger für Bürger» wünscht sich aktive, mündige Bürger, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Denn nur richtig informierte Bürger können richtig entscheiden. Nur der richtig informierte Bürger ist ein mündiger Bürger, der ernst genommen werden muss. Nur der mündige Bürger hat Entscheidungsfreiheit und behält seine Würde. «Bürger für Bürger» ist keine politische Partei und sucht kein politisches Mandat.
    Infos: www.freie-meinung.ch

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